Seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung stehen viele Unternehmen vor neuen Herausforderungen. Oft mangelt es jedoch an Knowhow und Ressourcen, um die praktischen Fragen ausschließlich intern zu bearbeiten.
Gern unterstütze ich Sie und Ihr Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter in den Landkreisen Rosenheim, Miesbach, Traunstein, München und Ebersberg bei dieser Herausforderung.
Gemeinsam klären wir, welche konkreten Datenschutz-Maßnahmen für Sie relevant sind. Wir planen die Umsetzung, erstellen die notwendigen Dokumentationen und kontrollieren die Ergebnisse. Selbstverständlich unterstütze ich Sie auch bei der Kommunikation mit Betroffenen (z.B. Interessenten, Kunden, Mitarbeitern) und Aufsichtsbehörden.
Persönliche Beratung
Nutzen Sie die Möglichkeit und kontaktieren Sie mich kostenlos und unverbindlich. Ich nehme mir gern Zeit für Sie.
Meine Leistungen als externer Datenschutzbeauftragter?
Datenschutz - IT Sicherheit - Softwareprozesse
Als Softwareentwickler für individuelle Geschäftsanwendungen betreue ich seit vielen Jahren Unternehmen bei der Entwicklung spezialisierter Anwendungen. Die intensive Auseinandersetzung mit Fragen der IT-Sicherheit und der Umsetzung von Datenschutzanforderungen, waren hier von Anfang an projektbestimmend und für mich ein wichtiger Aspekt der Qualitätssicherung. Daher habe ich mich bereits frühzeitig mit den Datenschutzanforderungen nach dem "alten" Bundesdatenschutzgesetz befasst. Seit Einführung der DSGVO bin ich zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV).
Wenn wir heute über die Verarbeitung von Daten reden, sprechen wir fast ausschließlich über technische Prozesse. Das bedeutet, dass Sie letztlich eine Lösung finden müssen, wie Sie Datenschutz in Ihre Unternehmens IT integrieren können, ohne die komplette Infrastruktur umbauen zu müssen. Gute Kenntnisse von IT Strukturen und Softwareprozessen helfen mir, Ihnen neben der sachlichen Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen auch pragmatische Lösungen zur technischen Umsetzung aufzuzeigen.
Betreuung Sie entscheiden, welche Form der Unterstützung Sie benötigen und erhalten ein individuelles Angebot.
Ansprechpartner Keine Lust auf Hotline? Dann sind Sie hier richtig!
Kosten Eine vereinbarte Pauschale ohne versteckte Kosten sichert Ihnen höchstmögliche Planungssicherheit. mehr lesen
Was fordert der Datenschutz von Ihrem Unternehmen?
Die DSGVO und das BDSG(neu) stellen vielfältige Anforderungen an Ihr Unternehmen. In vielen Fällen müssen interne Geschäftsprozesse überdacht und die Kommunikation mit Kunden und Geschäftspartnern anders gestaltet werden. Zumeist reicht es nicht, eine Datenschutzerklärung aufzusetzen.
Als externer Datenschutzbeauftragter ist es meine Aufgabe Sie genau zu diesen Themen zu beraten, Sie bei der Umsetzung zu unterstützen und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu überwachen.
Auskunftspflichten, Informationspflichen, Betroffenenrechte,
...
Die Anforderungen an die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten sind in der DSGVO und im BDSG(neu) klar definiert. Sie finden diese u.a. in Art. 37 DSGVO und §38 BDSG(neu). Gern können Sie mich dazu auch unverbindlich kontaktieren.
Normalerweise benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten, wenn in Ihrem Unternehmen z.B.:
- 20 oder mehr Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. (gerade bei kleineren Unternehmen gehören Geschäftsführer und Vorgesetzte meist auch dazu!)
- Die oder eine Kerntätigkeit in der Verarbeitung sog. besonderer Kategorien von Daten besteht. (z.B. Gesundheitsdaten; Daten zu politischer, religiöser oder sexueller Orientierung, ...)
- Personen in umfangreicher Weise regelmäßig und systematisch überwacht werden.
Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?
Sofern Sie sich für eine pauschale Abrechnung entscheiden, vereinbaren wir eine faire monatliche oder jährliche Pauschale, basierend auf Ihrer Unternehmensgröße, dem Geschäftsfeld und Ihren Wünschen.
Für ein kleineres mittelständisches Unternehmen ohne besondere Anforderungen sind das dann z.B.
- monatlich 100,- Euro (zzgl. USt.) für die Berufung und Dienstleistung als externer Datenschutzbeauftragter
- sowie einmalig 1200,- Euro (zzgl. USt.) für die Bestandsaufnahme, die Erstberatung und die Unterstützung bei der Erstellung der notwendigen Dokumentation
Konkrete Beispiele zu Kosten und Leistungen finden Sie hier ...
Welche Leistungen erhalten Sie dafür?
Die Definition der Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten sind im Gesetz klar definiert, aber etwas abstrakt.
Einfach gesagt:
- Wir besprechen zusammen Ihre Unternehmenssituation und definieren die notwendige Aufgaben. In der Regel unterstütze ich Sie zunächst bei der Erstellung oder Aktualisierung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten. Wir klären, was Sie dürfen und was nicht und welche Pflichten daraus resultieren.
- Danach definieren wir zusammen, welche Maßnahmen konkret umgesetzt werden müssen, priorisieren diese. Ich unterstütze Sie bei der Umsetzung. Im Rahmen von Audits kontrollieren wir zusammen die Ergebnisse.
- Wir definieren gemeinsam, wie Sie Ihre Mitarbeiter schulen und sensibilisieren müssen, um Datenschutz Verstöße zu vermeiden. Ich unterstütze Sie bei der Planung und Durchführung von Schulungen.
- Wir klären zusammen, welche Pflichten Sie gegenüber sog. Betroffenen haben (Auskunftspflichten, Recht auf Löschung, etc.) und ich unterstütze Sie bei der Erstellung klarer Arbeitsanweisungen.
- Ich unterstütze Sie beratend bei der Planung technisch organisatorischer Maßnahmen.
- Natürlich stehe ich Ihnen und Ihren Mitarbeitern als Ansprechpartner zu Fragen des Datenschutzes zur Verfügung.
Fragen Sie jetzt kostenlos und unverbildlich an:
83052 Bruckmühl (Landkreis Rosenheim)